wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2008
OVG 1 A 9.05 -

Gericht bestätigt Vereinsverbot für Kameradschaft, die sich gegen verfassungsmäßige Ordnung und gegen Völkerverständigung wendet

Vereinsverbot für rechte Kameradschaft "ANSDAPO" bestandskräftig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Rechtsstreit um das vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg im Juli 2005 ausgesprochene Verbot der rechtsgerichteten Strausberger Kameradschaft "ANSDAPO" verhandelt.

Das Ministerium hatte für das Vereinsverbot seinerzeit drei Gründe angeführt; danach richte sich die Kameradschaft sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung; außerdem liefen ihre Tätigkeit und Zwecke Strafgesetzen zuwider. Nachdem das Ministerium in der mündlichen Verhandlung an den beiden letzteren Verbotsgründen nicht mehr festgehalten und die Verbotsverfügung insoweit abgeändert hat, hat der Prozessbevollmächtigte der Kameradschaft das Vereinsverbot akzeptiert. Die Verfahrensbeteiligten haben den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Senat hat das Verfahren eingestellt und die Kosten im Hinblick auf den möglichen Ausgang des Verfahrens im Fall einer streitigen Entscheidung den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt. Damit ist das Vereinsverbot mit der Festsstellung, dass sich die Kameradschaft "ANSDAPO" gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete, bestandskräftig. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.03.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-1-A-905_Gericht-bestaetigt-Vereinsverbot-fuer-Kameradschaftdie-sich-gegen-verfassungsmaessige-Ordnung-und-gegen-Voelkerverstaendigung-wendet~N5793

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5793 Dokument-Nr. 5793

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.