wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2013
OVG 1 A 4.12 -

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot der "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg"

Verein weist Wesens­verwandt­schaft mit Nationalsozialismus auf

Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat den Verein "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" zu Recht am 11. Juni 2012 verboten und seine Auflösung angeordnet. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg.

Die "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" ist nach Auffassung des 1. Senats ein Verein, der als solcher verboten werden kann. Auch wenn traditionelle Vereinsstrukturen nicht sichtbar sind, stellt er sich im Internet und durch seine Aktionen als eine Vereinigung mit organisierter Willensbildung dar.

Verein richtet sich gegen verfassungsmäßige Ordnung und Demokratieprinzip

Zweck und Tätigkeit der "Widerstandsbewegung" richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere gegen das Demokratieprinzip. Dass sie die Demokratie grundsätzlich ablehnt und aggressiv bekämpft, folgt schon aus ihrer so genannten "Volkstod-Kampagne" mit dem Slogan: "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". Der Verein weist in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Neben seiner Verachtung für die demokratische Staatsform propagiert er eine mit dem Diskriminierungsverbot unvereinbare Rassenlehre. Die dem Verein zuzurechnenden Äußerungen im Rahmen der so genannten "Volkstod-Kampagne" decken sich mit Propagandaelementen der nationalsozialistischen Ideologie. Repräsentanten des Nationalsozialismus wie Rudolf Hess werden verherrlicht.

Zuständigkeit des Innenministerium für Verbot bejaht

Das Innenministerium war auch zuständig für das Verbot, weil sich die nach außen erkennbare Organisation und Tätigkeit des Vereins im Wesentlichen auf das Gebiet des Landes Brandenburg beschränkt und die bekannt gewordenen Mitglieder im Süden Brandenburgs wohnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-1-A-412_OVG-Berlin-Brandenburg-bestaetigt-Verbot-der-Widerstandsbewegung-in-Suedbrandenburg.news17261.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17261 Dokument-Nr. 17261

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.