wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 06.09.2013
1 B 104/13 -

Vereinsverbot für Motorradclub "Mongols MC Bremen" rechtmäßig

Eilantrag bleibt vor dem Ober­verwaltungs­gericht Bremen erfolglos

Das Ober­verwaltungs­gericht Bremen hat das von der Stadt ausgesprochene Vereinsverbot gegen den Motorradclub "Mongols MC Bremen" nach dem bisherigen Erkenntnisstand für rechtmäßig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Senator für Inneres und Sport den Verein "Mongols MC Bremen" am 19. Mai 2011 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Begründung verboten, dass sein Zweck und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderliefen.

Motorradverein erhebt Klage gegen Vereinsverbot

Gegen die Verbotsverfügung hat der Verein vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen, das hierfür erstinstanzlich zuständig ist, Klage erhoben. Der Verein weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Bei dem Verein handele es sich um einen reinen Motorradclub. Im Mai 2013 hat der Verein zusätzlich zu der Klage in einem Eilverfahren beantragt, das Vereinsverbot vorläufig außer Vollzug zu setzen und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Diesen Antrag hat das Oberverwaltungsgericht jetzt abgelehnt.

Verbotsverfügung nach bisherigem Erkenntnisstand für rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht hält die Verbotsverfügung nach dem bisherigen Erkenntnisstand für rechtmäßig. Es begründet dies insbesondere mit den Ereignissen am 7. Mai 2011 vor dem damaligen Vereinsheim der Hells Angels am Dobben und am 13. Main 2011 im Bereich Hankenstraße/Faulenstraße. An beiden Tagen sei es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Gruppierungen gekommen, die der Verein "Mongols MC Bremen" sich zurechnen lassen müsse. Dass beide Ereignisse keine strafrechtlichen Verurteilungen zur Folge hatten, sei insoweit unerheblich, weil das Vereinsverbotsverfahren einem anderen Zweck diene als das Strafverfahren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Bremen_1-B-10413_Vereinsverbot-fuer-Motorradclub-Mongols-MC-Bremen-rechtmaessig~N16740

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16740 Dokument-Nr. 16740

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.