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Ein aus dem Amt geschiedener Bundeskanzler hat keinen Rechtsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland darauf, dass ihm ein Büro für die Wahrnehmung fortwirkender Verpflichtungen aus dem Amt zur Verfügung gestellt wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Berufung des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
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Ein
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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