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Ein Ehewohnungszuweisungsverfahren nach § 1361 b BGB während des Getrenntlebens der Ehegatten kann nicht dazu benutzt werden, eine Umgestaltung des Mietvertrags zu erreichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere Ehegatte kein Interesse mehr an der Ehewohnung hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Ehefrau nach dem Auszug des Ehemanns aus der
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25075
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