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Während der Trennungszeit ist es einem Ehegatten nicht möglich, die in seinem Eigentum stehende Ehewohnung in einer Familienstreitsache gemäß § 985 BGB heraus zu verlangen. Ein solcher Antrag wäre unzulässig. Vielmehr ist eine Wohnungszuweisung nach § 1361 b BGB vorrangig, die als Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach 15 Jahren Ehe trennte sich ein Paar Anfang 2006. Der Ehemann verließ im November 2007 das gemeinsame, aber im
Während das Amtsgericht Miesbach den Antrag auf
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Während der
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sei das von der Ehefrau bewohnte Familienheim als
Zwar werde das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23688
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