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Die Bestellung des Jugendamts als Ergänzungspfleger zwecks Geltendmachung von Kindesunterhalts im Rahmen eines echten Wechselmodells stehen nicht fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterhaltsberechnung entgegen. Das Jugendamt kann insofern einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern zweier minderjähriger Kinder über die Zahlung von
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Bestellung des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
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