wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hersbruck, Beschluss vom 09.03.2021
8 F 783/20 -

Keine Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im Fall eines echten Wechselmodells

Bestellung eines Ergänzungspflegers ist erforderlich

Die Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt kommt im Fall eines echten Wechselmodells nicht in Betracht. Vielmehr ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hersbruck entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Kindesmutter im Jahr 2020 beim Amtsgericht Hersbruck die Übertragung der Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen gegenüber dem Kindesvater. Die Eltern hatten ein paritätisches Wechselmodell vereinbart, bei der das Kind zu gleichen Teilen von den Eltern betreut wurde. Unzulässigkeit der Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis Das Amtsgericht Hersbruck entschied gegen die Kindesmutter. Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung der Kindesunterhaltansprüche komme nicht in Betracht. Denn diese beziehe sich nur auf einzelne Angelegenheiten. Die Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüche sei keine solche einzelne Angelegenheit. Denn zu ihr gehören über die Schaffung eines Titels hinaus auch die Überwachung der Zahlungseingänge, die Zwangsvollstreckung, die regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Schuldners durch Auskunftsanträge und gegebenenfalls die Abänderung des Titels. Es handele sich somit um eine Daueraufgabe.

Prozessuale Probleme und Interessenskonflikt

Zudem sprechen aus Sicht des Amtsgerichts prozessuale Gesichtspunkte gegen eine Anwendung des § 1628 BGB. Denn dies würde dazu führen, dass inzident im Kindschaftsverfahren geprüft werden müsse, welcher Elternteil dem anderen Elternteil tatsächlich Unterhalt schuldet. Zudem bestehe für den Elternteil mit der Alleinentscheidungsbefugnis ein Interessenskonflikt, weil sich dessen Haftungsanteil durch die Erhöhung des Haftungsteils des anderen Elternteils reduziert.

Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Es diene eher dem Wohl des Kindes, wenn ein Ergänzungspfleger die Ansprüche gegen einen der Elternteile geltend macht, als wenn sich beide Eltern als "Gegner" in einem Gerichtsverfahren gegenüberstehen. Dies berge ein höheres Konfliktpotential. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich Konflikte der Eltern negativ auf das betroffene Kind auswirken.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2021
Quelle: Amtsgericht Hersbruck, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hersbruck_8-F-78320_Keine-Uebertragung-der-Alleinentscheidungsbefugnis-zur-Geltendmachung-von-Kindesunterhalt-im-Fall-eines-echten-Wechselmodells.news30087.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30087 Dokument-Nr. 30087

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.