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Kommt es zwischen einem Linksabbieger und einem Linksüberholer zu einer Kollision, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Linksabbiegers gegen seine Pflichten aus § 9 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Fehlt es an Anzeichen für ein bevorstehendes Linksabbiegen liegt keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor, so dass ein Überholen zulässig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Thüringen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im November 2011 auf einer Bundesstraße zu einem
Das Oberlandesgericht Thüringen entschied zu Gunsten des Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Es sei von einer Alleinhaftung der Postbotin für die Unfallfolgen auszugehen. Der
Dem Beklagten sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein unzulässiges
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Thüringen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25736
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