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Fährt ein Pkw am äußersten rechten Fahrbahnrand und ist die Straße breit genug für zwei Fahrspuren für den gleichgerichteten Verkehr, liegt selbst dann keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 StVO vor, wenn der Pkw verlangsamt fährt. Ein Überholen des Pkw ist daher zulässig. Kommt es während des Überholvorgangs zu einem Verkehrsunfall, weil der Pkw plötzlich nach links abbiegt, so haftet dafür allein der Fahrer des Pkw. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im November 2011 zu einem Zusammenstoß eines Pkw mit einem Lkw, als die Fahrerin des Pkw nach links in ein Grundstück einbiegen wollte. Die Unfallursache war zwischen den Beteiligten strittig. Die Autofahrerin behauptete, rechtzeitig geblinkt und ihre Geschwindigkeit verringert zu haben sowie ihrer Rückschaupflicht nachgekommen zu sein. Als sie zum
Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Schadensersatzklage der Autofahrerin ab. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass sie allein den Unfall verschuldet habe. Dem Lkw-Fahrer sei dagegen kein Verkehrsverstoß anzulasten gewesen. Gegen diese Entscheidung legte die Autofahrerin Berufung ein. Ihrer Meinung nach habe zumindest eine Haftungsverteilung von 50 : 50 vorgenommen werden müssen, da der Lkw-Fahrer aufgrund der unklaren Verkehrslage nicht habe überholen dürfen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Autofahrerin zurück. Ihr habe kein Anspruch auf
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe zudem keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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