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Steht ein Lkw am rechten Fahrbahnrand und ist sein Warnblinklicht eingeschaltet, liegt keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor. Der Lkw darf daher überholt werden. Kommt es dabei zu einem Unfall, weil der Lkw plötzlich rückwärts fährt, haftet der Lkw-Fahrer allein. Dies hat das Oberlandesgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Mai 2015 stoppte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand und schaltete das
Das Oberlandesgericht Thüringen entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin stehe der Anspruch auf
Der Klägerin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts dagegen kein Verkehrsverstoß anzulasten. Sie habe den Lkw überholen dürfen. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Thüringen, ra-online (zt/NJW-RR 2017, 1437/rb)
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Dokument-Nr. 27574
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