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Die Leihmutterschaft ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten. Die gebärende Frau gilt damit als Mutter des Kindes im Rechtssinne, auch wenn aufgrund der modernen medizinischen Möglichkeiten genetisch gesehen eine andere Frau die Mutter des Kindes ist. Die genetischen Eltern können Eltern im Rechtssinne nur durch Adoption werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein deutsches Paar zur Erfüllung seines Kinderwunsches an eine
Wie das Oberlandesgericht Stuttgart feststellte, setze die Beurkundung der Geburt eines Kindes in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt voraus. Nach geltendem deutschen Recht und der maßgeblichen Vorschrift des § 1591 BGB sei
Der Gesetzgeber habe sich, seit es medizinisch möglich ist, eine Aufspaltung von genetischer und Tragemutterschaft vorzunehmen, im KindRG zum einen gegen eine doppelte oder gespaltene Mutterschaft und bei der Wahl zwischen genetischer und gebärender
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Stuttgart (vt/st)
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Dokument-Nr. 13107
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