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Kinder, die im Wege künstlicher Befruchtung im Ausland gezeugt und von einer Leihmutter ausgetragen wurden, sind nicht mit den „Bestelleltern“ verwandt. Daher ist ein Familiennachzug der Kinder nicht möglich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Zwillinge, deren biologischer
Das Verwaltungsgericht lehnte eine vorläufige Einreise der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 8842
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