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Hat der Anzunehmende ein intaktes Verhältnis zu seinen leiblichen Eltern, so steht dies einer Volljährigenadoption nicht entgegen. Die sittliche Rechtfertigung der Adoption gemäß § 1767 Abs. 1 BGB ist deshalb nicht ausgeschlossen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 musste das Amtsgericht Stuttgart über eine
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Beteiligten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2020
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28738
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