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Bei der Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes muss das Gericht im Urteil Angaben zum Sachverhalt machen. Es reicht dabei nicht aus, lediglich den Wortlaut der Vorschrift wiederzugeben. Bleibt etwa unklar, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, ist das Urteil aufzuheben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 beging ein Autofahrer einen
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten des Autofahrers. Das
Es genüge nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht, dass lediglich der Wortlaut der Bußgeldvorschrift wiedergegeben werde. Es fehlten Ausführungen zum Sachverhalt, die dem Oberlandesgericht ein überprüfbares Bild vom Tatgeschehen vermitteln. So lasse sich insbesondere aus dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2018
Quelle: Oberlandegsericht Stuttgart, ra-online (zt/DAR 2015, 539/rb)
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