kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wirbt ein Hotel auf seinem Prospekt mit 4 Sternen, die einer offiziellen Klassifizierung ähnelt, so liegt darin eine Irreführung und somit ein Wettbewerbsverstoß. Einem Mitbewerber steht in diesem Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warb ein
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung des Landgerichts. Dem klägerischen Mitbewerber stehe ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Schleswig-Holstein_6-U-8798_Wettbewerbsverstoss-aufgrund-irrefuehrender-Hotelwerbung-mit-4-Sternen~N24906
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24906
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.