wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.08.2011
11 U 38/11 -

OLG Schleswig-Holstein: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz über Bordsteinkante beim Verlassen eines Landenlokal

Bordsteinkante ist erkennbare Gefahrenquelle

Die Betreiberin eines Lebensmittelmarktes haftet nicht für die Sturzverletzungen eines Kunden, den dieser beim Verlassen des Ladenlokals erlitten hat.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte der Kläger von der Betreiberin eines Lebensmittelmarktes in Schleswig Schadensersatz für eine Schultergelenksverletzung. Er berief sich darauf, im April letzten Jahres beim Verlassen des Ladenlokals hinter der Ausgangstür rechts über eine 15 cm hohe Stolperkante gestürzt und in Folge des Sturzes eine Schultergelenksverletzung erlitten zu haben. Rechts neben der automatischen Ausgangstür des Lidl-Marktes befindet sich eine circa 15 cm hohe Bordsteinkante mit einer breitflächigen Hochpflasterung, die als Abgrenzung zu den dahinterliegenden Behindertenparkplätzen dient.

Bordsteinkante hinreichend deutlich erkennbar

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein sieht eine Haftung der Betreiberin des Ladenlokals nicht als gegeben an. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die Bordsteinkante ist nicht gegeben. Das Oberlandesgericht folgt damit der Einschätzung des Landgerichtes Flensburg, dass es sich bei der Bordsteinkante um eine erkennbare Gefahrenquelle handelt. Die Bordsteinkante ist hinreichend deutlich erkennbar, so dass der Kunde, dem die Örtlichkeit vertraut war, sie bei Verlassen des Ladenlokals hätte wahrnehmen müssen. Der Umstand, dass inzwischen von der Betreiberin des Ladenlokals entlang der Bordsteinkante bis zur Eingangstür ein Geländer montiert worden ist, sieht das Oberlandesgericht nicht als Indiz für eine Pflichtverletzung, sondern als eine Vorsichtsmaßnahme der Betreiberin des Ladenlokals an , die über die bestehenden Verkehrssicherungspflichten hinausgeht.

Kläger nimmt eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidung des Landgerichtes zurück

Nachdem das Landgericht Flensburg bereits die Klage des gestürzten Kunden abgewiesen hatte, hat der Kunde sein Rechtsmittel vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gegen die Entscheidung des Landgerichtes zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgerichte den klagenden Kunden auf die Aussichtslosigkeit seines Rechtsmittels hingewiesen hatte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Schleswig-Holstein_11-U-3811_OLG-Schleswig-Holstein-Kein-Anspruch-auf-Schadensersatz-nach-Sturz-ueber-Bordsteinkante-beim-Verlassen-eines-Landenlokal.news12063.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12063 Dokument-Nr. 12063

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.