wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.03.2017
1 U 48/16 -

Bei Vereinbarung eines Festpreises gehört zur Errichtung eines Einfamilienhauses die Abdichtung des Putzes gegen Feuchtigkeit

Mit Beauftragung zur Abdichtung als Zusatzleistung muss Bauherr nicht rechnen

Wird zur Errichtung eines Einfamilienhauses ein Festpreis vereinbart, so umfassen die Arbeiten auch die Abdichtung des Putzes gegen Feuchtigkeit. Mit der zusätzlichen Beauftragung der Abdichtung muss der Bauherr nicht rechnen, es sei denn er wird in der Baubeschreibung darauf hingewiesen. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine Baufirma mit der Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt worden. Die Parteien vereinbarten dabei einen Festpreis. Nach Abnahme des Haues im Dezember 2006 offenbarten sich einige Mängel am Haus. So zeigte sich in einem selbständigen Beweisverfahren unter anderem, dass der Putz nicht gegen Feuchtigkeit abgedichtet wurde. Die Baufirma hielt sich nicht für verantwortlich. Denn sie habe die Abdichtung des Putzes des Wärmeverbundsystems nicht geschuldet. Diese Leistung sei in der Baubeschreibung nicht erwähnt worden. Die Bauherren sahen dies anders und klagten im Jahr 2013 auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht gibt Klage statt

Das Landgericht Itzehoe gab der Klage statt. Es sah die Verantwortung für die Abdichtung bei der Beklagten. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte Berufung ein.

Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Den Klägern stehe der Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn das von der Beklagten hergestellte Wärmeverbundsystem sei mangelhaft. Für das Fehlen der Abdichtung sei die Beklagte verantwortlich, weil sie ein gebrauchstaugliches Werk geschuldet habe.

Bei Vereinbarung über Festpreis Pflicht zur Abdichtung

Zwar sei es richtig, so das Oberlandesgericht, dass sich aus der Baubeschreibung nicht ausdrücklich ergebe, dass der Putz gegen Feuchtigkeit abgedichtet werde. Die Auslegung des Bauvertrags ergebe aber diese Verpflichtung. Denn bei der Vereinbarung eines Festpreises könne der Bauherr grundsätzlich davon ausgehen, dass alle für die Errichtung des Bauwerks notwendigen Leistungen umfasst sind. Mit Vergabe der Abdichtung als zusätzliche Leistung müsse der Bauherr nicht rechnen, es sei denn er werde in der Baubeschreibung darauf hingewiesen, dass sie nicht umfasst sind. Ein solcher Hinweis fehle aber in dem Vertrag.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Itzehoe, Urteil vom 15.06.2016
    [Aktenzeichen: 2 O 134/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BauR 2017, 1423Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR), Jahrgang: 2017, Seite: 1423
  • BauR 2018, 1000Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR), Jahrgang: 2018, Seite: 1000
  • NJW-RR 2017, 1052Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 1052
  • NZBau 2017, 550Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau), Jahrgang: 2017, Seite: 550

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Schleswig-Holstein_1-U-4816_Bei-Vereinbarung-eines-Festpreises-gehoert-zur-Errichtung-eines-Einfamilienhauses-die-Abdichtung-des-Putzes-gegen-Feuchtigkeit.news27413.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27413 Dokument-Nr. 27413

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.