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Ist der Kindesvater im Beisein seines Kindes gegenüber der Kindesmutter, dem Jugendamt, dem Gericht, der Pflegefamilie und weiteren Personen äußerst aggressiv, so kann er vom Umgang mit dem Kind gemäß § 1684 Abs. 4 BGB ausgeschlossen werden, wenn andernfalls eine Gefahr der Retraumatisierung des Kindes besteht. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall lebte ein minderjähriges
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Der
Der Sachverständige sehe eine massive
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26201
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