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Fährt ein Autofahrer auf einem Kundenparkplatz eines Supermarktes rückwärts aus einer Parklücke, so treffen ihn erhöhte Sorgfaltspflichten. Verstößt er gegen diese Sorgfaltspflichten und kommt es deshalb zu einer Kollision mit einem in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeug, so haftet der rückwärts Ausparkende allein für die Unfallfolgen. Denn der Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten wiegt schwerer als die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallopfers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2012 kam es auf einem
Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage teilweise statt. Es nahm jedoch eine Haftungsverteilung vor. Denn auch der Klägerin sei ein Verstoß gegen das
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Die Beklagte hafte aufgrund eines Verstoßes gegen das
Der Klägerin sei demgegenüber nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein Verstoß gegen das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20431
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