wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.11.2012
13 S 140/12 -

Unfall auf Tankstellengelände: Fehlende sorgfältige Beobachtung des rückwärtigen Bereichs beim Rückwärtsfahren begründet Haftung wegen Verkehrsunfall

Rückwärtsfahren stellt gefährliches Fahrmanöver dar und erfordert gesteigerte Sorgfaltspflichten

Das Rückwärtsfahren stellt ein gefährliches Fahrmanöver dar und erfordert daher eine hohe Sorgfaltspflicht des Fahrers. Beobachtet er den rückwärtigen Bereich nicht sorgfältig und kommt es dadurch zu einem Auffahrunfall, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall auf einer Tankstelle. Zum Unfall kam es, als die Fahrerin eines PKW rückwärts von der Zapfsäule wegfuhr, um zu wenden und die Tankstelle zu verlassen. Dabei stieß sie ungebremst auf das Fahrzeug eines gerade auf die Tankstelle einfahrenden Autofahrers. Dieser verlangte aufgrund des Unfalls Schadenersatz. Er behauptete, er sei ordnungsgemäß in die Tankstelleneinfahrt eingefahren und habe vor dem Anstoß angehalten. Die Fahrerin des rückwärtsfahrenden Fahrzeugs meinte wiederum, der Autofahrer habe den Unfall voll verursacht, da er vorschriftswidrig nach links über eine durchgezogene Begrenzungslinie in die Tankstelle eingefahren sei. Das Amtsgericht Neunkirchen gab der Klage statt. Es lastete aber dem Kläger ein Mitverschulden von 30 % an den Unfall an, da er verbotswidrig über eine durchgezogene Linie in die Tankstelle eingebogen sei. Gegen das Urteil legte die Beklagte Fahrerin Berufung ein.

Autofahrerin haftete für den Unfall

Das Landgericht Saarbrücken entschied gegen die Beklagte. Diese habe gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO verstoßen. Denn sie sei ohne den rückwärtigen Bereich sorgfältig zu beobachten rückwärts gefahren. Dies sei aber angesichts der Gefährlichkeit des Fahrmanövers erforderlich gewesen. Sie habe daher die hohen Sorgfaltspflichten eines rückwärtsfahrenden Autofahrers erheblich vernachlässigt. Der Verstoß wiege zudem schwer, da sie mit Einfahrenden an dieser Stelle habe rechnen müssen.

Kläger war Mitverschulden anzulasten

Nach Auffassung des Landgerichts habe das Amtsgericht zurecht ein Mitverschulden des Klägers an dem Unfall in Höhe von 30 % angenommen, da dieser über eine durchgezogene Linie nach links in die Tankstelleneinfahrt eingebogen war. Eine vollständige Haftung des Klägers habe dieser Verkehrsverstoß aber nicht begründet. Zwar dürfen Verkehrsteilnehmer erwarten, dass gegen Vorschriften des Straßenverkehrs nicht verstoßen wird und entsprechend ihr Verhalten an der Erwartung ausrichten. Hier sei hingegen zu beachten gewesen, dass die Einfahrt an dieser Stelle nicht grundsätzlich verboten war. Vielmehr haben Rechtsabbieger dort einfahren dürfen. Daher musste stets damit gerechnet werden, dass über diese Einfahrt Fahrzeuge auf die Tankstelle einfahren. Und zwar unabhängig davon, ob ordnungsgemäß von rechts oder ordnungswidrig von links.

Unabwendbares Ereignis lag für Kläger nicht vor

Ein unabwendbares Ereignis habe nach Ansicht des Landgerichts für den Kläger nicht vorgelegen (§ 17 Abs. 3 StVG). Denn es sei nicht auszuschließen gewesen, dass ein Idealfahrer die rückwärtsfahrende Autofahrerin früher erkannt und zumindest durch rechtzeitige Abgabe eines Warnzeichens den Unfall hätte verhindern können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2013
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Neunkirchen, Urteil vom 02.08.2012
    [Aktenzeichen: 13 C 440/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2013, 401Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 401
  • NZV 2013, 249Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2013, Seite: 249

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Saarbruecken_13-S-14012_Unfall-auf-Tankstellengelaende-Fehlende-sorgfaeltige-Beobachtung-des-rueckwaertigen-Bereichs-beim-Rueckwaertsfahren-begruendet-Haftung-wegen~N16023

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16023 Dokument-Nr. 16023

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.