wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2013
2 U 3/13 -

Durch Einfachverglasung entstehende höhere Heizkosten in Friseurgeschäft begründen keinen Mietmangel

Einfachverglasung eines Friseurladens rechtfertigt keine Mietminderung

Ist ein Friseurgeschäft lediglich mit einer Einfachverglasung ausgestattet, so begründet dies kein Recht zur Mietminderung. Die durch die Einfachverglasung entstehenden höheren Heizkosten stellen keinen Mangel dar. Kein Mangel ist zudem in der Einfachverglasung als solche zu sehen, wenn sie mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Normen im Einklang standen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin von Gewerberäumen im Oktober 2010 von ihrer Vermieterin den Einbau doppelt verglaster Schaufensterscheiben. Die Mieterin betrieb in den angemieteten Räumen ein Friseurgeschäft und beklagte sich darüber, dass es durch die vorhandene Einfachverglasung zu einem Wärmeverlust und somit zu höheren Heizkosten kam. Nachdem sich die Vermieterin weigerte dem Verlangen der Mieterin nachzukommen, erhob die Mieterin Klage auf Feststellung, dass sie ihre Miete um 40 % mindern dürfe.

Kein Recht zur Mietminderung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn die Einfachverglasung habe keinen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB dargestellt.

Wärmeverlust stellte keinen Mangel dar

Soweit es durch die Einfachverglasung zu einem Wärmeverlust kam, damit eine stärkere Beheizung erforderlich war und somit höhere Heizkosten entstanden, sah das Oberlandesgericht darin keinen Mangel der Mietsache (vgl. Kammergericht, Urteil v. 21.05.2012 - 8 U 217/11 = ZMR 2012, 858 = MDR 2012, 1154 = KGR 2008, 682; LG Hamburg, NJW-RR 1988, 907). Etwas anderes könne jedoch dann gelten, wenn es etwa durch einen fehlerhaften Einbau der Einfachverglasung zu einem zusätzlichen Wärmeverlust kommt. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Kein Mietmangel durch Vorhandensein der Einfachverglasung

Die Einfachverglasung als solche habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts ebenfalls keinen Mietmangel dargestellt. Sie sei zwar zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes in den 1980er Jahren bereits unüblich gewesen. Jedoch habe die Einfachverglasung der damals gültigen Wärmeschutzverordnung entsprochen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (zt/ZMR 2014, 280/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2014, 280Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 280

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Saarbruecken_2-U-313_Durch-Einfachverglasung-entstehende-hoehere-Heizkosten-in-Friseurgeschaeft-begruenden-keinen-Mietmangel.news18174.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18174 Dokument-Nr. 18174

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.