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Eine verlustreich arbeitende Heizungsanlage stellt keinen Mangel der Mietsache dar. Eine Mietminderung ist daher nicht gerechtfertigt. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten begründen kein Recht zur Minderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin von Räumen in einem Altbau ihre Miete. Zur Begründung führte sie aus, dass die
Das Kammergericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Minderung des Mietzinses gemäß § 536 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn die
Der Umstand, dass die
Führe eine verlustreich arbeitende
Die mangelnde
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/ZMR 2012, 858/rb)
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Dokument-Nr. 15103
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