wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 29.10.2004
6 U 212/03 -

Beim Diskobesuch den Autoschlüssel nicht in der abgelegten Jacke hinterlassen

Beim Diebstahl des Autos droht der Verlust des Versicherungsschutzes

Ein Diskobesucher, der seine Autoschlüssel in seiner unbeaufsichtigt abgelegten Jacke hinterlässt, hat keinen Anspruch gegen seine Versicherung, wenn ihm der Schlüssel und damit das parkende Auto entwendet werden. Das hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein junger Mann seine Jacke in der Disko ausgezogen und - so meinte er - gut "versteckt". Im Verlauf des Abends wurden dem Mann der Autoschlüssel und sein Auto gestohlen.

Richter: Grobe Fahrlässigkeit

Das Gericht war der Ansicht, dass der Mann grob fahrlässig handelte. Er habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen und einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt.

Mit Diebstählen muss gerechnet werden

In einer Diskothek müsse wegen der einfachen Zugriffsmöglichkeit und der Anonymität der Besucher sowie der fehlenden Übersichtlichkeit regelmäßig mit Diebstählen von herumliegenden Kleidungsstücken gerechnet werden.

Es sei auch damit zu rechnen, dass die Räumlichkeiten unauffällig abgesucht würden. Ein Verstauen von Kleidungsstücken unter oder in einer Sitzecke sei nicht geeignet, diese Möglichkeit zu unterbinden, da die Jacke auch dann dem Zugriff unberechtigter Dritter ausgesetzt sei (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2004, 411).

Für Diebe ist es naheliegend auch nach Fahrzeugschlüsseln zu suchen

Da Diskotheken regelmäßig spät abends aufgesucht und mit Fahrzeugen angefahren würden, liege es für Diebe auch nahe, nach Fahrzeugschlüsseln zu suchen (vgl. auch OLG Hamburg, VersR 1995, 1347 - Belassen einer Lederjacke im Umkleideraum eines Fitnesstudios). Aufgrund der neuen technischen Entwicklung mit elektronischen Schließmechanismen sei es dann auch leicht, unter mehreren Fahrzeugen das konkrete Fahrzeug zu finden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2006
Quelle: ra-online, OLG Rostock (vt/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Rostock_6-U-21203_Beim-Diskobesuch-den-Autoschluessel-nicht-in-der-abgelegten-Jacke-hinterlassen~N1806

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1806 Dokument-Nr. 1806

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.