wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 05.11.2021
5 U 119/13 -

Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren

Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € wegen Hirnschädigung

Unterlässt eine Hebamme die Vorlagenkontrolle, obwohl ihr bekannt ist, dass bei der Schwangeren Blutungen vorliegen, so liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Erleidet das Kind dadurch einen Hirnschaden, kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Oktober 2007 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Kind durch einen Notkaiserschnitt geboren. Aufgrund einer Plazentaablösung kam es bei der Schwangeren zuvor zu Blutungen und einer Sauerstoffunterversorgung beim Kind. Das Kind erlitt aufgrund dessen einen Hirnschaden und klagte daher unter anderem gegen die Hebamme, welche die Mutter des Kindes vor dessen Geburt betreut hatte, auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Hebamme wurde vorgeworfen auf die ihr bekannte Blutung der Mutter des Kindes zu spät reagiert zu haben. Sie hätte viel früher die diensthabende Gynäkologin hinzuziehen müssen.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Rostock wies die Klage ab. Es konnte keinen Behandlungsfehler durch die beklagte Hebamme erkennen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.

Oberlandesgericht bejaht Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht Rostock entschied zu Gunsten des Klägers und sprach ihm daher ein Schmerzensgeld zu. Die Beklagte habe einen groben begangen. Sie sei wegen der ihr mitgeteilten Blutung zu einer Kontrolle der Vorlage verpflichtet gewesen. Sie habe ohne die Vorlagenkontrolle nicht einschätzen können, ob es sich bei der Blutung der Kindesmutter um eine Zeichnungsblutung oder aber um eine stärkere Blutung handelte. Aufgrund der unterlassenen Vorlagenkontrolle sei die diensthabende Ärztin zu spät informiert worden, was zu einem verspäteten Notkaiserschnitt geführt habe.

Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 €

Das Landgericht hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € für angemessen. Durch den litt das Kind an dauerhaften Beeinträchtigungen, die nur durch eine ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert werden konnte. Ein eigenständiges Leben war dem Kind nicht möglich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2022
Quelle: Oberlandesgericht Rostock, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Rostock_5-U-11913_Haftung-einer-Hebamme-fuer-Geburtsschaeden-wegen-unterlassener-Vorlagenkontrolle-bei-Blutungen-der-Schwangeren.news31347.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31347 Dokument-Nr. 31347

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.