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Eine Hebamme verliert das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn ein Kind bei einer schwierigen Geburt stirbt, weil die Hebamme keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat und nachträglich versucht hat, die Tat zu vertuschen. In diesem Verhalten liegt eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 kam bei einer schwierigen Geburt das Kind zu Tode. Obwohl die anwesende
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ließ die Berufung nicht zu. Der
Die Klägerin habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs die ihr als
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29055
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