kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberlandesgericht Rostock hat dem Kreuzfahrtveranstalter AIDA Cruises untersagt, schon unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder sogar 50 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, der die Anzahlungen als unangemessen hoch kritisiert hatte.
Laut Geschäftsbedingungen des Reisveranstalters mussten Kunden im Tarif AIDA Vario schon nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheins 35 Prozent des Reisepreises zahlen. Im Tarif AIDA Just betrug die Anzahlung sogar 50 Prozent. Zusätzlich sollte die volle Prämie für eine vermittelte Versicherung fällig werden.
Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass Kunden durch die hohen Vorauszahlungen unangemessen benachteiligt werden. Sie stützten sich auf Urteile des Bundesgerichtshofes, die der vzbv und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits im Dezember 2014 erstritten hatten. Danach dürfen Reiseveranstalter in der Regel nur eine Anzahlung bis zu 20 Prozent des Preisepreises verlangen. Höhere Anzahlungen sind nur zulässig, wenn der Veranstalter dadurch keinen Liquiditätsvorteil erhält, sondern im Zusammenhang mit der konkreten Reise entstehende, eigene Aufwendungen abdecken oder fällige Forderungen Dritter bedienen muss.
Das OLG Rostock stellte jetzt klar, dass diese Grundsätze auch für Kreuzfahrten gelten. AIDA Cruises blieb vor Gericht jeden Nachweis dafür schuldig, dass die geforderten Anzahlungen durch entsprechend hohe eigene Vorleistungen gerechtfertigt sein könnten. Auch der im Vergleich zum „Premium“-Tarif günstigere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Rostock_2-U-2214_Zu-hohe-Anzahlungen-fuer-AIDA-Kreuzfahrten~N21450
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21450
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.