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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die DER Touristik GmbH keine pauschalen Stornokosten von 90 Prozent des Reisepreises verlangen darf, wenn ein Kunde die gebuchte Reise nicht antritt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kunden des Reiseveranstalters DER Touristik GmbH sollten bei Nichterscheinen pauschale Rücktrittskosten von 90 Prozent des Reisepreises zahlen – egal, ob sie eine Pauschalreise, eine Rundreise, einen Flug, einen Mietwagen oder ein Hotel gebucht haben. Bei Nichterscheinen zu einer Kreuzfahrt wollte der Veranstalter sogar den vollen Reisepreis einbehalten.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die hohen Stornopauschalen kritisiert, weil sie den zu erwartenden Schaden des Reiseveranstalters weit überstiegen.
Die Richter des Landgerichts Köln verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 20706
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