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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Autohaus keine Anzeigen für Fahrzeuge mehr schalten darf, ohne gegebenenfalls einen Hinweis darauf zu geben, dass das Fahrzeug zuvor als Mietwagen genutzt wurde. Das Gericht verwies darauf, dass es sich bei der Mietwageneigenschaft um eine wesentliche Information handele, die für die geschäftliche Entscheidung des Käufers ein erhebliches Gewicht habe.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Verein, der sich für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln einsetzt, hatte gegen ein Autohaus aus Lingen auf Unterlassung geklagt. Das Autohaus hatte im Internet ein Fahrzeug als Gebrauchtwagen angeboten, das zuvor knapp ein Jahr lang als
Der
Das Oberlandesgericht Oldenburg sah dies anders. Bei der Mietwageneigenschaft handele es sich um eine wesentliche Information, die für die geschäftliche Entscheidung des Käufers ein erhebliches Gewicht habe. Die Verwendung als
Das beklagte Autohaus wurde verurteilt, in Zukunft keine Anzeigen mehr ohne den Hinweis auf die Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs zu schalten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27542
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