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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück bestätigt, mit dem die Halterin einer Bordeaux-Dogge wegen eines von dem Tier ausgehenden Angriffs auf eine Radfahrerin und deren Hund zum Schadensersatz verurteilt worden ist. Das Gericht sah sowohl die Voraussetzungen für eine Tierhaltergefährdungshaftung als auch für eine Verschuldenshaftung für gegeben an.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war am Nachmittag des 09. Dezember 2013 mit dem Fahrrad in Melle unterwegs. Sie führte ihren
Mit der Klage vor dem Landgericht Osnabrück nahm sie die Beklagte auf
Dagegen legte die Beklagte beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah keine Erfolgsaussichten und erteilte ihr einen entsprechenden Hinweis. Auf den Hinweis nahm die Beklagte die Berufung zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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