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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass es für eine Stiefkindadoption erforderlich ist, dass mit dieser Adoption für das Kind erhebliche Vorteile verbunden sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Durchtrennung der rechtlichen Bande zum leiblichen Elternteil nicht ohne weiteres gerechtfertigt.
Bringt ein Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe, stellt sich zuweilen die Frage, ob der neue Ehepartner das Kind adoptieren kann, so dass es dann rechtlich gesehen ein gemeinsames Kind der neuen Ehegatten ist. Anders als bei der normalen
Im zugrunde liegenden Streitfalls hatte die Mutter argumentiert, dass ihr neuer Ehemann auch rechtlich Vater ihrer Kinder werden müsse, damit er zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen der Kinder Entscheidungs- und Informationsrechte habe.
Das Amtsgericht Vechta hatte den Antrag der Frau zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte diese Entscheidung. Mit der beabsichtigten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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