wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2022
2 Ss (OWi) 183/22 -

Berücksichtigung von Toleranzabzügen bei Geschwindig­keits­messung aus nachfahrendem Fahrzeug mit Stoppuhr

Feststellung zu den Sichtverhältnissen und den die Messtrecke festlegenden Autobahn­kilometrierungen

Eine Geschwindig­keits­messung aus dem nachfahrenden Fahrzeug mittels einer Stoppuhr ist grundsätzlich möglich. Für eine Verurteilung ist aber erforderlich, dass das Gericht Feststellungen zu den Sichtverhältnissen und den die Messtrecke festlegenden Autobahn­kilometrierungen macht. Zudem sind Toleranzabzüge zu beachten. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im Juli 2022 vom Amtsgericht Delmenhorst wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 400 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Geschwindigkeitsmessung wurde bei Nacht auf einer Autobahn aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug mittels einer Stoppuhr vorgenommen. Gegen die Verurteilung richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen.

Unzureichende Feststellungen zur Verurteilung

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Betroffenen. Die Feststellungen des Amtsgerichts reichen für eine Verurteilung nicht aus. Für die Zuverlässigkeit einer Stoppuhrmessung sei zunächst wesentlich, dass am Beginn und am Ende der Messung eindeutiger Sichtkontakt der Polizeibeamten zum überwachten Fahrzeug und den die Messtrecke festlegenden Autobahnkilometrierungen bestehe. Dazu fehlen jegliche Angaben im Urteil.

Fehlende Ausführungen zu Beleuchtungsverhältnisses, Abstand und Ort der Kilometrierungsschilder

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts seien Ausführungen zu den Beleuchtungsverhältnissen auf der nächtlichen Autobahn, zum Abstand des Polizeifahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen sowie zum Ort und Beschaffenheit der Kilometrierungsschilder erforderlich.

Berücksichtigung von Toleranzabzügen

Zudem sei nach Ansicht des Oberlandesgericht Toleranzabzüge wegen optischer Fehlermöglichkeiten, Fehler bei der Vermessung der Autobahnkilometrierungen, Fehlergrenzen der verwendeten Stoppuhr und Fehler beim Stoppen der Zeit mit der Hand zu berücksichtigen. Dazu fehlen ebenfalls jegliche Angaben im Urteil des Amtsgerichts.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2023
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_2-Ss-OWi-18322_Beruecksichtigung-von-Toleranzabzuegen-bei-Geschwindigkeitsmessung-aus-nachfahrendem-Fahrzeug-mit-Stoppuhr.news32655.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32655 Dokument-Nr. 32655

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.