wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 08.05.1990
12 U 12/90 -

Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Verletzungen durch stürzende Tänzer bei Silvesterparty

Sturz aufgrund ausgelassenen Tanzens begründet keine Schaden­ersatz­pflicht des Tänzers

Verliert ein Tänzer während einer Silvesterparty aufgrund seines ausufernden Tanzstils sein Gleichgewicht und stürzt, so begründet dies keine Schaden­ersatz­pflicht des Tänzers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stürzten während einer Silvesterparty im Jahr 1988/1989 zwei Tänzer und verletzten dabei eine Partyteilnehmerin. Nach ihrer Schilderung kam es zum Sturz, weil die beiden Tänzer aufgrund ihres mit großem Temperament und Körpereinsatz ausgeführten Tanzes sich angestoßen und daher ihr Gleichgewicht verloren haben sollen. Die Partyteilnehmerin erlitt aufgrund des Unfalls einen Halswirbelsäulenbruch und war für mehrere Monate krankgeschrieben. Zudem trug sie Dauerschäden davon. Sie klagte daher gegen die Tänzer auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied gegen die Klägerin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gemäß § 823 BGB zugestanden. Denn die Klägerin sei ihrer Darlegungslast hinsichtlich eines schuldhaften Verhaltens der Tänzer nicht nachgekommen. Sie habe vielmehr ein Sachverhalt geschildert, der auf ein lockeres und temperamentvolles Tanzverhalten hindeutete. Ein solches Tanzverhalten müsse ein verantwortungsbewusster Teilnehmer einer Party nicht unterlassen. Hinzu sei gekommen, dass ausladende und kraftvolle Armbewegungen sowie rhythmisches Stoßen mit den Armen nicht generell gefährlich für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts sind.

Besondere Gefährlichkeit des Tanzens hätte geschildert werden müssen

Zwar erkannte das Oberlandesgericht an, dass es der Klägerin nicht zuzumuten gewesen sei, die Tanzbewegungen der beiden Beklagten in allen Einzelheiten darzulegen. Sie hätte jedoch anhand der Besonderheiten des Einzelfalls die Gefährlichkeit des Tanzverhaltens darstellen müssen. Dies gelte umso mehr, da nicht jedes Hinfallen mit Verletzungsfolgen für andere eine unerlaubte, schadenersatzauslösende Handlung darstellt. Das Hinfallen könne vielmehr auf verschiedenen Gründen beruhen (etwa Übereifer oder mangelnde Körperbeherrschung), ohne dass daraus dem Fallenden ein rechtlicher Verschuldensvorwurf gemacht werden könne.

Dies habe die Rechtsprechung zum Beispiel auch schon im Bereich des Mannschaftssports (vgl. BGH, MDR 1976, 751) entschieden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (zt/NJW-RR 1990, 1437/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1990, 1437Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1990, Seite: 1437
  • zfs 1991, 42Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 1991, Seite: 42

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_12-U-1290_Kein-Anspruch-auf-Schadenersatz-und-Schmerzensgeld-bei-Verletzungen-durch-stuerzende-Taenzer-bei-Silvesterparty.news17416.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17416 Dokument-Nr. 17416

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.