wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 06.04.2010
1 Ss 25/10 -

EU-Führerschein berechtigt nicht immer zum Fahren in Deutschland

BRD nach geltendem europäischem Recht nicht zur Anerkennung tschechischer Führerscheine verpflichtet

Ein Autofahrer, dem in Deutschland sein Führerschein entzogen wurde, kann sich auch dann noch wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland strafbar machen, wenn er einen EU-Führerschein besitzt, seinen Wohnsitz aber nicht in das entsprechende EU-Ausland verlegt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Wildeshausen einen Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt, weil dieser ohne gültigen Fahrausweis mit einem PKW unterwegs war. Die Fahrerlaubnis war ihm 2006 entzogen worden. Nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist hatte der Angeklagte sich in Tschechien einen neuen Führerschein ausstellen lassen, ohne aber seinen Wohnsitz nach Tschechien zu verlegen.

Wohnsitz nicht nach Tschechien verlegt

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte insoweit das Amtsgericht. Da der Angeklagte seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland habe und dies im tschechischen Führerschein auch so eingetragen worden sei, sei die Bundesrepublik nach geltendem europäischem Recht nicht verpflichtet, den tschechischen Führerschein anzuerkennen. Wenn der Fahrer bei Anwendung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt dies erkennen konnte, mache er sich strafbar.

Rückweisung der Sache an das Amtsgericht

Das Oberlandesgericht hat im konkreten Fall die Sache gleichwohl zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, weil dieses keine ausreichenden Tatsachenfeststellungen zu dem vom Angeklagten behaupteten Verbotsirrtum getroffen hatte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2010
Quelle: ra-online, OLG Oldenburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg_1-Ss-2510_EU-Fuehrerschein-berechtigt-nicht-immer-zum-Fahren-in-Deutschland~N9623

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9623 Dokument-Nr. 9623

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.