wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 10.05.2021
8 U 3174/20 -

Anspruch des Wohnungseigentümers auf Ersatz entgangener Mieteinnahmen wegen pflichtwidriger Verzögerung der Regulierung eines Leitungs­wasser­schadens durch Wohn­gebäude­versicherung

Zeitliche Begrenzung des Anspruchs bei zumutbarer Instandsetzung der Wohnung mit eigenen Mitteln

Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber der Wohn­gebäude­versicherung ein Anspruch auf Ersatz entgangener Mieteinnahmen zu, wenn die Versicherung die Regulierung eines Leitungs­wasser­schadens pflichtwidrig verzögert. Jedoch ist der Anspruch zeitlich zu begrenzen, wenn es dem Wohnungseigentümer möglich und zumutbar ist, die Wohnung zunächst mit eigenen Mitteln in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungseigentümer seit dem Jahr 2011 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen eine Wohngebäudeversicherung auf Ersatz entgangener Mieteinahmen. Hintergrund dessen war, dass in der Wohnung im Dezember 2009 ein Leitungswasserschaden auftrat. Die Versicherung verweigerte nachfolgend pflichtwidrig eine Schadensregulierung, weshalb eine Sanierung der Wohnung unterblieb und sie somit unbewohnbar war. In der Sache kam es zu einem Beweissicherungsverfahren, in welchem es im Oktober 2013 zu einem abschließenden Ortstermin des Sachverständigen kam.

Landgericht gab Schadensersatzklage teilweise statt

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Schadensersatzklage im August 2020 teilweise statt. Zwar schulde die Beklagte Schadensersatz wegen der pflichtwidrig verzögerten Schadensregulierung, jedoch treffe dem Kläger am bisher entstandenen Mietausfallschaden eine Mitschuld. Nach Abschluss der gerichtlichen Beweissicherung im Oktober 2013 hätte er die Wohnung zunächst mit eigenen Mitteln sanieren müssen, um den Mietausfallschaden zu begrenzen. Ausgehend von der veranschlagten Sanierungszeit von drei Monaten, bestehe der Anspruch auf Ersatz der entgangenen Mieteinnahmen nur bis Januar 2014. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.

Oberlandesgericht bejaht ebenfalls zeitliche Begrenzung des Schadensersatzanspruchs

Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Kläger habe gegen seine aus § 254 Abs. 2 BGB ergebende Schadensminderungspflicht verstoßen, weil es ihm möglich und zumutbar gewesen sei, die Wohnung nach Abschluss der gerichtlichen Beweissicherung in einembewohnbaren Zustand zu versetzen und die dafür erforderlichen Kosten vorzufinanzieren. Seit Oktober 2013 habe für den Kläger kein beweisrechtliches Sicherungsinteresse mehr bestanden, die Wohnung weiter in beschädigtem Zustand zu belassen. Hinzukam, dass die Sanierungskosten ganz erheblich unter den Mietausfallkosten lagen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Nuernberg_8-U-317420_Anspruch-des-Wohnungseigentuemers-auf-Ersatz-entgangener-Mieteinnahmen-wegen-pflichtwidriger-Verzoegerung-der-Regulierung-eines-Leitungswasserschadens.news30405.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30405 Dokument-Nr. 30405

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.