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Rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg auf nassem Laub aus, so haftet die zuständige Gemeinde nicht wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg hervor
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin die Beklagte wegen Verletzung ihrer
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied gegen die Klägerin. Eine Verletzung der
Auch stellt das Bepflanzen von Bäumen im Bereich von Gehwegen keine Verletzung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (zt/NZV 1994, 68/rb)
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Dokument-Nr. 14435
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