wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 24.02.1993
4 U 3149/92 -

Keine Verletzung der Verkehrssicherung bei Rutschgefahr auf nassem Laub

Jede Gefahr ausschließende Verkehrssicherung nicht möglich

Rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg auf nassem Laub aus, so haftet die zuständige Gemeinde nicht wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg hervor

In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin die Beklagte wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht auf Schadenersatz in Anspruch, weil die Klägerin auf einem mit nassem Laub bedeckten Gehweg ausrutschte und sich verletzte.

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied gegen die Klägerin. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht lag hier nicht vor. Dass der Bürgersteig rutschig war, stellt keine besondere, die Stadt zu Maßnahmen veranlassende Gefahrenstelle dar. Gehwege weisen im Bereich von Laubbäumen beim Abfall von Blättern und Regenwetter stets eine gewisse Rutschgefahr auf, auf die sich Fußgänger einstellen müssen. Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nicht erreichbar, so dass vom Träger der Verkehrssicherungspflicht nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen sind, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren möglichst abzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1984 - VI ZR 218/83 = NJW 1985, 1076).

Auch stellt das Bepflanzen von Bäumen im Bereich von Gehwegen keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, so das Oberlandesgericht weiter. Die Beklagte war auch nicht verpflichtet die Blätter jeweils sofort zu entfernen, da dies den Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren weit überspannt hätte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (zt/NZV 1994, 68/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Nuernberg_4-U-314992_Keine-Verletzung-der-Verkehrssicherung-bei-Rutschgefahr-auf-nassem-Laub~N14435

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14435 Dokument-Nr. 14435

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.