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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 19.04.2016
3 U 1974/14 -

Werbung mit Hotel-Sternen auf Buchungsportal hotel.de irreführend und unzulässig

Sterne-Werbung für Hotelbetrieb beruht nicht auf Überprüfung durch neutrale unabhängige Stelle

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Werbung für Hotelbetriebe mit Angabe von Stern-Symbolen im Buchungsplattform "hotel.de" für irreführend erklärt und die Werbung in dieser Form daher untersagt.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte die Wettbewerbszentrale die Werbung mit 5-zackigen Stern-Symbolen auf der Buchungsplattform "hotel.de" als irreführend beanstandet, da diese nicht auf einer Überprüfung durch eine neutrale Stelle anhand objektiver Kriterien, insbesondere nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung, beruhte.

Sterne-Werbung beruht lediglich auf Selbsteinschätzung des Hotels und Kundenerfahrungen

Das Oberlandesgericht Nürnberg gab der Wettbewerbszentrale Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass das Publikum bei einer Sterne-Werbung für einen Hotelbetrieb eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige Stelle anhand objektiver Merkmale erwarte. Beruhe die Sterne-Angabe dagegen auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen und werde dies nicht klar und eindeutig kommuniziert, sei die Werbung für den Verbraucher irreführend.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2016
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.08.2015
    [Aktenzeichen: 4 HK O 6806/14]
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