kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer sein Fahrzeug unerwartet im fließenden Verkehr abbremst und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, führt diesen vorsätzlich herbei. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss daher nicht für die Unfallfolgen einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2003 kam es zu einem
Das Oberlandesgericht Nürnberg führte zunächst aus, dass nach § 152 VVG (neu: § 103 VVG) ein Versicherungsnehmer dann keinen Anspruch gegen seine Versicherung habe, wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Dies gelte ebenso im Verhältnis zum Geschädigten. Denn nach § 3 PflVG (neu: § 115 VVG) setze der Anspruch des Geschädigten gegen die Versicherung des Unfallverursacher voraus, dass dieser seinerseits einen Anspruch auf
Davon ausgehend verneinte das Oberlandesgericht eine Leistungspflicht der
Das Oberlandesgericht wendete nicht die Grundsätze des Anscheinsbeweises zur Annahme eines vorsätzlichen Handelns an. Denn diese Grundsätze kommen nur zur Anwendung, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und in solchem Maße das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls dahinter zurücktreten. Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen. Vielmehr habe eine extreme und gänzlich unangemessene Reaktion vorgelegen. Diese habe eine atypische, also ungewöhnliche Verhaltensweise dargestellt, die in der konkreten Situation nicht zwangsläufig zu erwarten war.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (zt/NJW-RR 2005, 466/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Nuernberg_2-U-271204_Erhobener-Mittelfinger-Unfallverursachung-nach-Zur-Rede-Stellen-Wollen-wegen-Zeigen-eines-Mittelfingers~N17214
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17214
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.