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Wegen eines pandemiebedingten Lockdowns kann die Mietzahlungspflicht für einen Gewerbemieter wegfallen. Es kommt insofern eine Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB wegen Vorliegens eines Mietmangels oder ein Kündigungsausschluss nach Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zu Gunsten des Mieters und bejahte daher den Antrag auf
Nach Auffassung des Oberlandesgericht komme zudem ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29689
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