wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2021
13 U 1810/20 -

Rechtsanwalt ist Cousin der Richterin: Regelmäßiger Kontakt begründet Besorgnis der Befangenheit

Anwaltliche Tätigkeit nur in erster Instanz und verwandter Richter im Berufungsverfahren unerheblich

Ist der Rechtsanwalt einer Prozesspartei der Cousin einer Richterin, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und der Richterin ein regelmäßiger persönlicher Kontakt besteht. Unerheblich für die Besorgnis der Befangenheit ist, dass der Anwalt nur in erster Instanz tätig war und die verwandte Richterin im Berufungsverfahren tätig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wurde eine Richterin Anfang des Jahres 2021 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hintergrund dessen war, dass die Richterin die Cousine des in der ersten Instanz tätigen Rechtsanwalts einer Prozesspartei war. Die beiden sahen sich regelmäßig mehrmals pro Woche.

Ablehnung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit

Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO ab. Zwar begründe das bloße Verwandtschaftsverhältnis zu einem Prozessbevollmächtigten nicht generell die Besorgnis der Befangenheit. Sobald aber zur bloßen Verwandtschaft als solcher die Pflege regelmäßigen Kontakts hinzutritt, dürfe ein Verfahrensbeteiligter bei objektiver Betrachtung annehmen, dass eine gelebte Nähebeziehung besteht, welche die Unvoreingenommenheit des Richters beeinträchtigen könne. So lag der Fall hier. Für die Besorgnis der Befangenheit sei es zudem unerheblich, dass der Anwalt nur in erster Instanz tätig war und die verwandte Richterin im Berufungsverfahren tätig ist. Es genüge, dass der mit dem Richter verwandte Prozessbevollmächtigte zu irgendeinen Zeitpunkt am Verfahren als Parteivertreter beteiligt war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Nuernberg_13-U-181020_Rechtsanwalt-ist-Cousin-der-Richterin-Regelmaessiger-Kontakt-begruendet-Besorgnis-der-Befangenheit.news30109.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30109 Dokument-Nr. 30109

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.