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Kommt es aufgrund eines riskanten Überholmanövers zu einem Auffahrunfall, muss sich der Auffahrende ein Mitverschulden anlasten lassen, wenn er einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Dieses Mitverschulden kann 40 % betragen, wenn der Sicherheitsabstand um die Hälfte verkürzt war und die Sicht auf das vorausgehende Verkehrsgeschehen durch einen Lkw mit Anhänger behindert war. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2009 kam es auf einer Bundesstraße aufgrund eines riskanten Überholmanövers einer Pkw-Fahrerin zu einem
Das Landgericht Dessau-Roßlau gab der Schmerzensgeldklage unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 2/3 zu Lasten des Motorradfahrers statt. Denn dieser habe einen zu geringen
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschied zu Gunsten des Motorradfahrers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Zwar habe der
Unter Berücksichtigung der Mitverschuldens und der erlittenen Verletzungen erachtete das Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld von 25.000 EUR für angemessen. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25180
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