wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.02.2008
7 U 3993/07 -

Provisionskürzungen für Versicherungsvertreter der Allianz unwirksam

Einseitige Reduzierung der Provision ist unwirksam

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Kürzung von Provisionen für Versicherungsvertreter der Allianz im Zuge der Einführung eines zusätzlichen Kfz-Tarifs, sog. Kompakt-Tarif, unwirksam ist. Das Landgericht München I hatte in erster Instanz den gegen die Provisionskürzung gerichteten Klagen von zwei Versicherungsvertretern stattgegeben. Die Berufung der Allianz gegen das Urteil des Landgerichts blieb erfolglos.

Der Versicherungskonzern, der zunächst lediglich ein Standardangebot für Kfz-Versicherungen hatte, erweiterte im Jahr 2005 sein Angebot um einen sog. Kompakt-Tarif, der günstigere Prämien bei geringerem Leistungsumfang aufwies, als der bisherige, als Optimal-Tarif fortgeführte Tarif. Die Allianz, die ihren Versicherungsvertretern für den bisherigen Kfz-Tarif (und den späteren Optimal-Tarif) 10 % Provision zahlte, kürzte die Provision für den zusätzlichen Kompakt-Tarif auf 6 %. Die Versicherung hatte sich dabei auf eine Änderungsklausel in ihren Allgemeinen Provisionsbestimmungen berufen, die ihr bei Einführung eines neuen Tarifs das Recht einräumte, Provisionen neu fest zu setzen.

Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hält die einseitige Reduzierung der Provision für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei dem Kompakt-Tarif um einen neuen Tarif, jedoch nicht um eine neue Versicherungsart. Die Änderungsklausel in den Provisionsbestimmungen hält einer Prüfung anhand der Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht stand, sie verstößt - so der 7. Senat des Oberlandesgerichts - gegen die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 4 BGB und ist damit unwirksam.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG München vom 06.02.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Muenchen_7-U-399307_Provisionskuerzungen-fuer-Versicherungsvertreter-der-Allianz-unwirksam~N5555

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5555 Dokument-Nr. 5555

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.