wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.04.2016
6 U 2775/15 -

Tabakwerbeverbot im Internet gilt auch für Webseiten zur reinen Unternehmens­darstellung

Werbeverbot gilt auch bei Webseiten ohne Kaufoption für Produkte

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das Tabakwerbeverbot im Internet auch für Webseiten gilt, die der Unternehmens­darstellung dienen und auf denen keine Tabakwaren verkauft werden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Pöschl Tabak GmbH & Co. KG betreibt eine Internetseite, auf der sich interessierte Nutzer unter anderem über das Unternehmen und seine Tabakprodukte informieren können. Auf der inzwischen geänderten Startseite waren vier gut gelaunte Personen mit Zigaretten, Pfeife und Schnupftabak abgebildet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah darin einen Verstoß gegen das in der EU bereits seit 2007 geltende Tabakwerbeverbot im Internet.

Unternehmensdarstellung auf Webseite regt zumindest indirekt zum Kauf der Produkte an

Das Oberlandesgericht München gab der Klage wie zuvor schon das Landgericht Landshut statt. Die umstrittene Abbildung preise die Tabakwaren des Unternehmens an und rege zumindest indirekt zum Kauf der Produkte an. Außerdem wende sich die Webseite an eine breite Öffentlichkeit. Damit falle die Abbildung unter das generelle Tabakwerbeverbot im Internet. Die Richter stellten klar, dass das Werbeverbot auch dann gelte, wenn Zigaretten und andere Tabakprodukte nicht auf der Webseite zum Kauf angeboten werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_6-U-277515_Tabakwerbeverbot-im-Internet-gilt-auch-fuer-Webseiten-zur-reinen-Unternehmensdarstellung.news22823.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22823 Dokument-Nr. 22823

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.