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Verpflichtet sich ein Elternteil durch einen gerichtlichen Vergleich zur monatlichen Leistung von Kindesunterhalt, so erlischt die Unterhaltspflicht nicht mit Erreichen der Volljährigkeit der Kinder. Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht aufgrund der Verwandtschaft zum unterhaltsbedürftigen Kind und nicht wegen seines Alters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch einen gerichtlichen
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Mutter. Die
Der im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23538
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