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Weist ein Testament Veränderungen auf, so ist zu vermuten, dass diese vom Erblasser stammen, wenn auszuschließen ist, dass Dritte Zugriff auf das Testament haben konnten. Weist ein Testament über sämtliche Seiten mehrere, den gesamten Text umfassende Durchstreichungen auf, so ist gemäß § 2255 Satz 2 BGB davon auszugehen, dass der Erblasser das Testament widerrufen wollte. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2020 verstarb eine Frau in ihrer Wohnung im Allgäu. Ihr Lebensgefährte entdeckte in einem Stapel alter Zeitungen, Zeitschriften, Kontoauszügen und Katalogen ein handschriftliches
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Brüder der Erblasserin. Zunächst sei davon auszugehen, dass die
Nach Auffassung des Oberlandesgericht seien die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2023
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33527
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