wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.11.2016
31 Wx 224/16 -

Gemeinschaftliche testamentarische Anordnung der Ehegatten zum Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht der Kinder spricht für wechselbezügliche Schluss­erben­einsetzung der Kinder

Überlebender Ehegatte kann Schluss­erben­einsetzung nachträglich nicht ändern

Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament einen Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht der Kinder bis beide Eltern gestorben sind angeordnet, so spricht dies für eine wechselbezügliche Schluss­erben­einsetzung der Kinder. In diesem Fall ist der überlebende Ehegatte daran gehindert, die Schluss­erben­einsetzung nachträglich zu ändern. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 2000 setzte sich ein Ehepaar gegenseitig als Alleinerben ein. Das Testament enthielt zwar keine ausdrückliche Erbeneinsetzung nach dem Tod des überlebenden Ehegatten, jedoch ordnete es einen Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht für die beiden gemeinsamen Kinder bis zum Tode beider Eltern an. Nach dem Tod des Ehemanns errichtete die Ehefrau im Juli 2007 ein eigenes Testament, in dem sie zwei andere Personen als Erben einsetzte. Diese Personen beantragten nunmehr im Jahr 2014 nach dem Tod der Ehefrau einen entsprechenden Erbschein. Das Amtsgericht Rosenheim wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der beiden Personen.

Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde zurück. Das gemeinschaftliche Testament aus dem Jahr 2000 enthalte eine Schlusserbeneinsetzung der Erblasserin zugunsten der gemeinsamen Kinder der Ehegatten, die wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB zu ihrer Erbeinsetzung durch den vorverstorbenen Ehemann sei. Die Schlusserbeneinsetzung sei konkludent erfolgt. Die Anordnungen betreffend des Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzichts bis beide Eltern verstorben sind, lege diesen Schluss nahe. Die Schlusserbeneinsetzung sei gemäß § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel wechselbezüglich.

Unwirksamkeit des später errichteten Testaments

Die Erblasserin habe daher die Beschwerdeführer nicht durch das Testament aus dem Jahr 2007 als Erben einsetzen können, so das Oberlandesgericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Rosenheim, Beschluss vom 10.05.2016
    [Aktenzeichen: VI 0514/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DNotZ 2017, 215Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ), Jahrgang: 2017, Seite: 215
  • ErbR 2017, 161Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR), Jahrgang: 2017, Seite: 161
  • FamRZ 2017, 760Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2017, Seite: 760
  • NJW-Spezial 2017, 72Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2017, Seite: 72
  • ZEV 2017, 115Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), Jahrgang: 2017, Seite: 115

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_31-Wx-22416_Gemeinschaftliche-testamentarische-Anordnung-der-Ehegatten-zum-Pflichtteils-bzw-Erbteilsverzicht-der-Kinder-spricht-fuer-wechselbezuegliche.news25786.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25786 Dokument-Nr. 25786

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.