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Es ist wettbewerbsrechtlich zulässig mit der kostenlosen Durchführung von Eignungschecks für eine Augenlaseroperation zu werben, wenn diese nicht von Ärzten vorgenommen wird. Wird der Eignungscheck von "Patientenberatern" durchgeführt, so versteht der Verbraucher dies nicht dahingehend, dass Ärzte die Maßnahme vornehmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin eines Augenlaserzentrums in München warb mit der kostenlosen Durchführung eines Eignungschecks. Dabei wurden von "speziell geschulten Patientenberatern" unter anderem die Augendaten des Interessenten gemessen. Ein Verein zur Förderung gewerblicher Interessen hielt die
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe der
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/WRP 2018, 247/rb)
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Dokument-Nr. 25566
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