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Die AGB-Klausel eines Anbieters verschlüsselter Fernsehprogramme, wonach der Kunde stets im Falle der unbefugten Nutzung seines Kontos durch Dritte zahlen muss, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverband Anfang des Jahres 2015 gegen
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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