wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 03.09.1991
25 U 1838/91 -

OLG München: Radiogeräusche bereits bei deutlicher Wahrnehmbarkeit störend

Erreichen bestimmter schalltechnischer Messwerte nicht erforderlich

Sind Radiogeräusche vom Nachbarn deutlich wahrnehmbar, so sind sie bereits als störend anzusehen. Das Erreichen eines bestimmten schalltechnischen Messwerts ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich der Besitzer eines Reihenhauses über zu lautes Radiohören seines Nachbarn. Dieser hatte auf seiner Terrasse Außenlautsprecher angebracht und hörte darüber seit Jahren Radio. Ein beauftragter Sachverständiger ermittelte Lärmpegelwerte von 41 bis 43 dB (A). Der Reihenhausbesitzer erhob daher Klage auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung bestand

Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Reihenhausbesitzers. Dieser habe gegenüber seinem Nachbarn ein Anspruch auf Unterlassung der Grundstücksbeeinträchtigung aufgrund der Radiogeräusche zugestanden (§ 1004 BGB).

Belästigung von Radiosendungen schon bei deutlicher Wahrnehmbarkeit

Eine durch Radiogeräusche hervorgerufene Lärmimmission wirke sich bereits dann als belästigend aus, so das Oberlandesgericht weiter, wenn die übertragenen Sendungen deutlich wahrnehmbar sind und der Nachbar daher zum Mithören gezwungen ist. Dies beruhe darauf, dass Radioprogramme wegen ihres Inhalts die Aufmerksamkeit des freiwilligen wie unfreiwilligen Hörers beanspruchen. Der Appellcharakter von Radiosendungen und nicht die Geräuschlautstärke führen zu einer Störung des Nachbarn. Dabei sei es unerheblich, ob die Übertragung verständlich ist oder nur unverständliches Radiogedudel vorliegt. Auf eine bestimmt messbare Lautstärke komme es daher nicht an.

Radiohören im Freien nicht üblich

Weiterhin habe das Radiohören im Freien in einer ruhigen Wohngegend nach Auffassung des Gerichts keine ortsübliche Grundstücksnutzung dargestellt. Dies sei nicht mit Geräuschen zu vergleichen, die von spielenden Kindern, gesellschaftlichen Unterhaltungen, von Gartenarbeiten oder von an- und abfahrenden Autos herrühren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 1991, 1064Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1991, Seite: 1064
  • NJW-RR 1991, 1492Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1991, Seite: 1492

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_25-U-183891_OLG-Muenchen-Radiogeraeusche-bereits-bei-deutlicher-Wahrnehmbarkeit-stoerend.news15916.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15916 Dokument-Nr. 15916

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.