wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 26.03.2019
24 U 2290/18 -

Beim Ersatz des Verdienst­ausfall­schadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen

Berücksichtigung niedrigerer Aufwendungen bei Angabe und ggf. Beweis durch Geschädigten

Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienst­ausfall­schaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Motorradfahrer im Juni 2016 unverschuldet einen Verkehrsunfall. Er klagte anschließend gegen den Unfallverursacher, einem Pkw-Fahrer, und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Davon umfasst war unter anderem ein Verdienstausfallschaden nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Die Frage war nun, in welcher Höhe ersparte berufsbedingte Aufwendungen angerechnet werden müssen. Nachdem das Landgericht Augsburg eine Entscheidung getroffen hatte, musste das Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz eine Entscheidung treffen.

Pauschalisierung der ersparten berufsbedingten Aufwendungen

Das Oberlandesgericht München führte zum Fall aus, dass zum ersatzfähigen Schaden der Verdienstausfall gehöre. Jedoch habe der Kläger durch den Wegfall seiner Beschäftigung berufsbedingte Aufwendungen erspart, die im Wege der Vorteilausgleichung anzurechnen seien. Diese seien grundsätzlich pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzusetzen, wenn keine besonderen, vom Geschädigten vorzutragenden und ggfs. zu beweisenden Umstände vorliegen, aus denen sich niedrigere Aufwendungen ergeben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2020
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Augsburg, Urteil vom 05.06.2018
    [Aktenzeichen: 031 O 3546/17]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2019, 1046Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2019, Seite: 1046
  • NJW-Spezial 2019, 234Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 234
  • NWB 2019, 2408Zeitschrift: NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB), Jahrgang: 2019, Seite: 2408
  • r+s 2019, 293Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 2019, Seite: 293
  • SVR 2019, 222Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR), Jahrgang: 2019, Seite: 222
  • zfs 2020, 77Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2020, Seite: 77

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_24-U-229018_Beim-Ersatz-des-Verdienstausfallschadens-sind-ersparte-berufsbedingte-Aufwendungen-regelmaessig-pauschal-mit-10-Prozent-des-Nettoeinkommens-anzurechnen.news28700.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28700 Dokument-Nr. 28700

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.